Immer häufiger verlangen Vermieter schon bei der Besichtigung einen SCHUFA-BonitätsCheck. Weise deine Zuverlässigkeit bei uns einfach nach.

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Vermieter verlangen in der Regel schon bei der Besichtigung eine SCHUFA-Auskunft.

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Seien Sie auf der sicheren Seite - mit dem SCHUFA-Bonitäscheck.

Außerdem erfahren Sie in diesem Artikel, was eigentlich in der SCHUFA-Auskunft steht und warum ein SCHUFA-Eintrag kein Grund zur Sorge ist.

Fragen und Antworten


Was ist die SCHUFA?

 

Die Abkürzung SCHUFA steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Die grundsätzlichen Aufgaben und Prinzipien der SCHUFA haben sich seit der Gründung 1927 nicht verändert:

Das Ziel ist nach wie vor der Schutz der Kreditgeber vor Kreditausfällen - sowie der Schutz der Kreditnehmer vor Überschuldung.

Dies geschieht durch eine Vernetzung unterschiedlichster Vertragspartner, die Informationen über Ihr Zahlungsverhalten an die SCHUFA weitergeben.


Wofür brauche ich die SCHUFA?

 

Jeder Vermieter möchte wissen, ob seine potenziellen Mieter auch die Miete zahlen können.

Deshalb ist die Vorlage einer SCHUFA-Auskunft mittlerweile die Regel bei der Wohnungssuche, da sie Aufschluss über die Zahlungsmoral und -fähigkeit der Interessenten gibt.

Besonders in großen Städten mit geringem Wohnungsangebot ähneln Besichtigungen einem Bewerbungsgespräch, zu dem Mietinteressenten eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen zu ihrer Person mitbringen.

Die SCHUFA-Auskunft ist ein wichtiger Bestandteil dieser Bewerbungsmappe.

Dürfen Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?

Für die Einholung von Bonitätsauskünften durch den Vermieter gilt die Anforderung, dass er eine Auskunft von seinem Mietinteressenten einholen darf, wenn der Abschluss des Mietvertrags mit diesem Bewerber nur noch vom positiven Ergebnis einer Bonitätsprüfung abhängt.

Muss ich meinem Vermieter alle Informationen aus der SCHUFA-Auskunft mitteilen?

Welche Informationen der Vermieter von Ihnen erhalten kann, ist unter anderem datenschutzrechtlich geregelt.

Für den Vermieter ist der erste Teil der Bonitätsauskunft relevant; der zweite Teil ist zur persönlichen Verwendung des Nutzers gedacht.

Deshalb hat ImmobilienScout24 in Kooperation mit der SCHUFA speziell den SCHUFA-BonitätsCheck entwickelt, der die Bedürfnisse beider Seiten verbindlich bedient.

Achtung: Die vollumfängliche Schufa Auskunft die Sie einmal jährlich umsonst bei der SCHUFA anfordern könne, ist aus Datenschutzsicht ungeeignet um die Ihre Bonität beim Vermieter nachzuweisen.

 

Achtung: 

Die kostenlose Auskunft, die Sie bei der SCHUFA anfordern können, ist aus Datenschutzsicht ungeeignet um Ihre Bonität beim Vermieter nachzuweisen.

Schließlich wollen Sie ihrem Vermieter nicht Ihre Vermögensverhältnisse in allen Details mitteilen.

 

Nutzen Sie daher den SCHUFA-Bonitätscheck um Ihre Bonität beim Vermieter nachzuweisen.

 


Was steht in der SCHUFA-Auskunft?

 

Über die SCHUFA tauschen die teilnehmenden Vertragspartner Zahlungsinformationen untereinander aus. Die SCHUFA-Auskunft beinhaltet beispielsweise folgende Informationen:

  • Personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort)
  • Verträge & Konten: Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Leasingverträge, Telefonverträge, Bürgschaften
  • Angaben zur Zuverlässigkeit der Zahlung: z.B. Zahlungsstörungen, Informationen zu Insolvenzverfahren sowie Schuldnerverzeichniseinträge

 

Nicht vermerkt werden:

 

  • Kontostände
  • Einkommen
  • Geldanlagen

Wann bekomme ich einen SCHUFA-Eintrag?

 

Grundsätzlich dürfen Unternehmen Daten an die SCHUFA melden und eine SCHUFA-Auskunft anfordern, wenn sie ihren Kunden Kredite geben. Damit sind nicht nur die Kredite gemeint, die von Banken ausgegeben werden.

Auch die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die vom Kunden erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden, gelten nach dem Verständnis der SCHUFA als Vergabe von Krediten. Dazu gehören auch Telekommunikationsunternehmen, Versandhändler und Energieversorger.

Keine Angst vor dem SCHUFA-Eintrag.

 

Zu mehr als 90 Prozent der gespeicherten Personen liegen Vertragsdaten vor, jedoch keine Informationen zu Zahlungsstörungen.

Die gespeicherten Vertragsdaten zeigen, dass eine Person wirtschaftlich aktiv ist und dabei zuverlässig handelt. Solche SCHUFA-Einträge sind also nicht weiter schlimm und haben keinerlei negative Auswirkungen auf Ihre Wohnungssuche.

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Wann werden SCHUFA-Einträge wieder gelöscht?

 

Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung.

Davon abweichend werden zum Beispiel gelöscht:

  • Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau
  • Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert werden (zum Beispiel Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (zum Beispiel Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.
  • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird
  • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.
  • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau nach drei Jahren
  • Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforderlich ist.

Art des Eintrags

Löschfrist

Falsche Einträge

Umgehende Löschung

Kredite

Drei Jahre nach Rückzahlung

Inkasso-/Mahnverfahren

Drei Jahre nach Abschluss

Eidesstaatliche Versicherung

Drei Jahre nach Ablauf

Insolvenzverfahren

Zehn Jahre bis zum vollständigen Abschluss

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SCHUFA: Was bedeutet Scoring?

 

Scoring ist ein Verfahren, bei dem aus einer Menge von gesammelten Daten eine Prognose erstellt wird.

Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto sicherer sind die Vorhersagen. Als Deutschlands führender Lösungsanbieter von Auskunftei- und Informationsdienstleistungen für Unternehmen und Verbraucher verfügt die SCHUFA über einen einzigartigen Datenbestand mit kreditrelevanten Informationen zu Personen und Unternehmen.

Scorewerte, die die SCHUFA zu Verbrauchern berechnet, basieren auf den zu der Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Zu den gespeicherten Informationen zählen z. B. die Anzahl und Art der Kreditaktivitäten, etwaige Zahlungsausfälle oder Informationen darüber, seit wann Sie schon Erfahrungen im Umgang mit Kreditgeschäften gesammelt haben.

 

  • SCHUFA-Basisscore

Der Basisscore wird branchenunabhängig erstellt und soll allgemein etwas darüber aussagen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand vertragsgemäß ein Geschäft abwickelt. Der Basisscore ist ein Prozentwert, der alle drei Monate aktualisiert wird. Bei einem SCHUFA-Basisscore von 95 wird beispielsweise von einem geringen bis überschaubaren Ausfallrisiko ausgegangen.

  • Branchenspezifischer Score

Es gibt branchenspezifische Scorewerte, da man für die Wahrscheinlichkeit, mit der jemand eine Rechnung bezahlt, eine andere Prognose abgeben muss als für die Wahrscheinlichkeit, mit der jemand einen Privatkredit zurückzahlt. Die branchenspezifischen Scorings werden von der SCHUFA nach eigenen Angaben nicht gespeichert, sondern tagesaktuell berechnet.

SCHUFA-Auskunft online bestellen: Der SCHUFA-BonitätsCheck

 

Als offizieller Partner der SCHUFA bietet Ihnen ImmobilienScout24 den unkomplizierten SCHUFA-Bonitätscheck. Im Gegensatz zur SCHUFA-Eigenauskunft enthält er nur die Informationen, die für Ihre Vertragspartner relevant sind. So bleibt Ihre Privatsphäre geschützt und Sie können trotzdem einen beweiskräftigen Beleg Ihrer Bonität vorlegen.

Tipp

Der SCHUFA-BonitätsCheck ist eine Momentaufnahme der Bonität der entsprechenden Person. Sämtliche Informationen, die nach dem Erstellungsdatum eingehen, können deshalb nicht mehr berücksichtigt werden. Aus diesem Grund verlieren ältere Bonitätsauskünfte an Aussagekraft, sie sollten also möglichst aktuell sein.

Kommen Sie Ihrer Traumwohnung ein Stück näher!

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FAQ zum SCHUFA-BonitätsCheck

 

Wie lange dauert die SCHUFA-Auskunft mit dem SCHUFA-BonitätsCheck?

Sie erhalten den SCHUFA-BonitätsCheck direkt nach Ihrer Bestellung als Online-Download oder auf dem Postweg. Die Erstellungszeit beträgt in der Regel nur wenige Sekunden, wenn Sie die Versandart „Online-PDF“ gewählt haben und das Verifizierungsverfahren (Sofort-Check der Payment Network AG oder KontonummernCheck der SCHUFA) erfolgreich durchgeführt wurde.

 

Wie lange dauert die SCHUFA-Auskunft per Post?

Bei der Versandart „Briefpost“ erhalten Sie das Dokument in aller Regel 1 bis 3 Tage nach der Bestellung.

 

Welche Zahlungsmethoden werden angeboten?

Sie können zwischen Lastschrift, PayPal und Kreditkarte (Visa oder Mastercard) wählen.

 

Was soll ich tun, wenn die Identitätsprüfung fehlschlägt?

Falls Ihre Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, bitten wir Sie, auf den Postversand auszuweichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Schutz Ihrer persönlichen Daten Vorrang hat.

 

Kann ich den SCHUFA-BonitätsCheck auch mit einem ausländischen Ausweisdokument kaufen?

Der Onlinedownload des SCHUFA-BonitätsChecks und die damit verbundene Identifikation ist nur mit einem Online-Banking-Konto möglich. Sollten Sie sich für den Postversand Ihres SCHUFA-BonitätsChecks entscheiden, müssen Sie über eine Meldeadresse in Deutschland verfügen. Ein Postversand ins Ausland ist leider nicht möglich.

 

Wie sicher ist der SCHUFA-Bonitätscheck?

Ihre Angaben werden nur zur Erstellung der Auskunft genutzt. Die Übertragung der Daten erfolgt sicher über SSL-Verschlüsselung.

 

Wie kann Ihr Vermieter die Richtigkeit der Daten im SCHUFA-BonitätsCheck überprüfen?

Ihr Vermieter oder Geschäftspartner kann die Daten mithilfe eines sogenannten Verifizierungscodes überprüfen. Der Verifizierungscode ist auf jedem SCHUFA-BonitätsCheck abgedruckt.

Mittels dieses Codes kann hier => https://www.immobilienscout24.de/bonitaetscheck kann überprüft werden, ob das entsprechende Ergebnisdokument zu einem validen SCHUFA-BonitätsCheck gehört.


Kontakt und weitere Informationen

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich inhaltliche Fragen zum SCHUFA-BonitätsCheck habe?

Für allgemeine Verständnisfragen, die den SCHUFA-BonitätsCheck betreffen, steht die SCHUFA-Service-Nummer zur Verfügung. Diese ist über 0611 – 92780 (Montag – Freitag von 08.00 – 19.00 Uhr) erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass sensible Daten nicht telefonisch beauskunftet werden können. Oder Sie besuchen die SCHUFA im Internet unter www.meineSCHUFA.de. Dort finden Sie auch weitergehende interessante FAQ, die dabei helfen, die SCHUFA-Auskunft zu verstehen. Im Falle von spezifischen Fragen, die den Inhalt des SCHUFA-BonitätsChecks betreffen (z. B. zur Herkunft der Daten), wenden Sie sich bitte schriftlich an die SCHUFA: SCHUFA Holding AG, Postfach 10 34 41, 50474 Köln.

 

Wer hilft mir bei technischen Problemen weiter?

Bei sämtlichen Anfragen, können Sie sich an unseren Support wenden:

ImmoScout24 Kontakt

SCHUFA-Online-Service:

Mit einer Registrierung auf dem Portal meineSCHUFA.de haben Sie ab 3,95 Euro monatlich jederzeit Zugriff auf Ihre persönlichen SCHUFA-Informationen. Rückfragen können hier direkt online gestellt werden. So haben Sie Ihre Daten jederzeit online im Blick und die Frage „Woher bekomme ich eine SCHUFA-Auskunft?“ stellt sich nicht mehr.


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